Nutzungsbedingungenv1
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von ShiftNexo durch Unternehmen.
Stand: 30. September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Vertragspartner ist der Betreiber von ShiftNexo ([ Name oder Firma ], Angaben im Impressum; nachfolgend „Betreiber“) und das Unternehmen, das sich registriert (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt die registrierende Person, dass sie für ein Unternehmen bzw. im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt und zur Vertretung des Kunden berechtigt ist. Beschäftigte des Kunden sind keine Vertragspartner des Betreibers.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Betreiber ihnen in Textform zugestimmt hat.
2. Leistung
(1) Der Betreiber stellt dem Kunden Schichtplan als internetgestützte Anwendung für die technische Schicht- und Personalplanung bereit: Schichtpläne, Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung, Konten (Urlaub, V-Tage, Altersfreizeit, Stunden), Besetzungsprüfung und Benachrichtigungen. Der jeweils verfügbare Funktionsumfang ergibt sich aus der Anwendung.
(2) ShiftNexo ist ein Hilfsmittel für die Planung. Es ist keine Rechtsberatung und ersetzt weder die arbeits-, tarif- und datenschutzrechtliche Prüfung durch den Kunden noch die Entscheidung der dafür zuständigen Personen.
(3) Der Betreiber darf die Anwendung weiterentwickeln und ändern, soweit die vereinbarten Kernfunktionen für den Kunden erhalten bleiben und die Änderung zumutbar ist.
3. Registrierung, Konto und Zugangsdaten
(1) Die Registrierung erfordert wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Registrierung abschließt und den Zugang erhält. Die registrierende Person wird Administrator des Kunden und kann weitere Personen einladen und deren Rollen verwalten.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben. Konten sind personengebunden. Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang haben, vergibt Rollen (Mitarbeiter, Schichtleitung, Administration) zurückhaltend und entzieht sie, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Der Kunde meldet dem Betreiber unverzüglich, wenn er einen Missbrauch von Zugangsdaten vermutet.
4. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Beschäftigten eingegebenen Daten verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass
- die Daten richtig und aktuell sind und rechtmäßig verarbeitet werden dürfen,
- seine Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO informiert sind und – soweit erforderlich – Betriebsrat oder Personalvertretung beteiligt wurden,
- in Freitextfeldern (Kommentare, Begründungen, Notizen) keine Gesundheitsangaben oder sonstigen sensiblen Angaben eingetragen werden,
- die Konfiguration (Schichten, Rotationen, Mindestbesetzung, Ansprüche, Regeln) zu den geltenden gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Vorgaben passt.
(2) Der Kunde nutzt die Anwendung nur im Rahmen der Gesetze und dieser Bedingungen. Er unterlässt insbesondere Angriffe auf die Anwendung, das Umgehen von Zugriffsregeln, automatisiertes Abgreifen von Daten, den Zugriff auf Daten anderer Kunden und das Einbringen von Schadcode.
(3) Der Kunde stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde Daten rechtswidrig eingibt oder die Anwendung rechtswidrig nutzt, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
5. Berechnungen und Ergebnisse
(1) Kontostände, Anspruchsberechnungen, Besetzungsprüfungen und sonstige Ergebnisse der Anwendung beruhen auf den Daten und Einstellungen des Kunden und auf den hinterlegten Rechenregeln. Sie sind Entscheidungshilfen.
(2) Der Betreiber gibt keine Zusicherung, dass gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Regelungen im Einzelfall automatisch vollständig und richtig abgebildet werden. Der Kunde prüft die Ergebnisse vor Entscheidungen mit Auswirkungen auf Beschäftigte (z. B. Genehmigung von Urlaub, Gutschrift oder Abzug von Stunden, Lohnabrechnung) und korrigiert sie bei Bedarf. Über Genehmigung und Ablehnung entscheidet immer eine Person des Kunden.
(3) Meldet der Kunde einen Rechenfehler, bemüht sich der Betreiber, ihn in angemessener Zeit zu beheben.
6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Für die Daten der Beschäftigten ist der Kunde Verantwortlicher, der Betreiber Auftragsverarbeiter. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den der Kunde bei der Registrierung gemeinsam mit diesen Bedingungen abschließt.
(2) Wie der Betreiber Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Bei Widersprüchen zwischen dem AV-Vertrag und diesen Bedingungen gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten der AV-Vertrag.
7. Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist. [ ggf. Verfügbarkeitszusage, Support-Zeiten und Reaktionszeiten ergänzen ]
(2) Wartung, Sicherheitsupdates und Weiterentwicklung können zu kurzen Unterbrechungen führen; der Betreiber legt sie nach Möglichkeit auf Zeiten geringer Nutzung. Störungen bei Drittanbietern (Abschnitt 8), höhere Gewalt und Angriffe Dritter können die Verfügbarkeit beeinträchtigen; der Betreiber ergreift in diesen Fällen zumutbare Maßnahmen zur Behebung.
(3) Der Kunde sollte für den Fall eines Ausfalls einen Ersatzweg für die Bekanntgabe der Schichtpläne vorhalten.
8. Drittanbieter
Der Betreiber nutzt für Betrieb und Auslieferung Dienstleister, insbesondere für Datenbank und Authentifizierung, Hosting und Mailversand (siehe Datenschutzerklärung und AV-Vertrag). Deren Leistungen sind Voraussetzung für die Nutzung; für ihre Bedingungen und Ausfälle gilt Abschnitt 7 und Abschnitt 12.
9. Vergütung
[ Vergütung, Abrechnungszeitraum, Zahlungsziel und Preisänderung – oder Hinweis auf kostenlose Testphase – vom Betreiber festzulegen ]
10. Sperrung und Missbrauch
(1) Der Betreiber darf Konten oder den Zugang des Kunden vorübergehend sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, ein Sicherheitsvorfall oder ein Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegt und die Sperrung zur Abwehr erforderlich und verhältnismäßig ist. Der Kunde wird unverzüglich informiert, soweit dadurch der Zweck der Sperrung nicht gefährdet wird. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
11. Laufzeit, Kündigung, Datenrückgabe
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von [ Frist, z. B. 1 Monat zum Monatsende ] in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Nach Vertragsende gibt der Betreiber die Daten des Kunden nach dessen Wahl heraus oder löscht sie, wie im AV-Vertrag geregelt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
12. Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer übernommenen Garantie sowie in allen anderen Fällen, in denen das Gesetz eine Haftung zwingend vorschreibt. Ansprüche aus Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
(4) Der Kunde bleibt für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten und Einstellungen, die Prüfung der Ergebnisse (Abschnitt 5) und die Einhaltung der arbeits-, tarif- und datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen Beschäftigten selbst verantwortlich. Ein Mitverschulden des Kunden wird nach § 254 BGB berücksichtigt.
13. Änderungen dieser Bedingungen
Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen (z. B. Gesetzesänderung, neue Funktionen, Anpassung an Rechtsprechung) erforderlich ist. Er teilt Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform oder in der Anwendung mit. Die geänderte Fassung gilt, wenn der Kunde ihr zustimmt (auch durch Bestätigung in der Anwendung). Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung bis zum Vertragsende weiter; der Betreiber kann den Vertrag in diesem Fall mit angemessener Frist kündigen, wenn ihm die Fortführung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand [ Sitz des Betreibers ]; gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Für die Lücke gilt, was dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und gesetzlich zulässig ist.