Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz).
Stand: 30. September 2026
Anbieter
- Name bzw. Firma: [ vollständiger Name oder Firmenname ]
- Rechtsform: [ z. B. Einzelunternehmen, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) ]
- Vertretungsberechtigte Person(en): [ nur bei juristischen Personen und Gesellschaften ]
- Ladungsfähige Anschrift: [ Straße, Hausnummer ], [ Postleitzahl, Ort ], Deutschland
Ein Postfach genügt nicht – verlangt wird eine Anschrift, unter der Post zugestellt werden kann.
Kontakt
- E-Mail: [ Kontaktadresse ]
- Zweiter Kommunikationsweg für eine schnelle Kontaktaufnahme: [ Telefonnummer oder Kontaktformular ]
Anfragen per E-Mail werden in der Regel innerhalb weniger Werktage beantwortet.
Register und Umsatzsteuer
- Registergericht und Registernummer: [ nur bei eingetragenen Unternehmen, sonst streichen ]
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG: [ nur falls vorhanden, sonst streichen ]
Aufsichtsbehörde und Berufsrecht
[ nur falls die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf oder ein reglementierter Beruf ausgeübt wird – sonst diesen Abschnitt streichen ]
Redaktionell verantwortlich
Die Anwendung enthält keine journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalte. Eine Angabe nach § 18 Abs. 2 MStV ist daher nur nötig, falls der Betreiber solche Inhalte ergänzt: [ Name und Anschrift, falls zutreffend – sonst streichen ]
Zielgruppe und Streitbeilegung
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche und juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Die Beschäftigten eines Kunden sind keine Vertragspartner des Betreibers.
Ein Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist deshalb nicht vorgesehen. Die frühere Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission wird nicht mehr betrieben, ein Verweis darauf entfällt.
[ Werden künftig auch Verträge mit Verbrauchern geschlossen: Angaben zur Bereitschaft zur Streitbeilegung nach § 36 VSBG ergänzen ]